#1 | US Version 25.08.2016 22:28 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2016 22:59)
Guido
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gelöscht
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Guten Abend : brauche mal Eure Hilfe... mir ist eine xv1900 us Version angeboten worden bj2009 19000mph gelaufen optisch sehr guter Zustand. Sie hat seit 1,5 Jahren gestanden. Soll kosten 7500€ kein Check Heft . Wo drauf muss ich achten ? Der Preis scheint günstig zu sein oder? Gruß Guido |addpics|a73-1-4cd5.jpg,a73-2-52f6.jpg|/addpics|
Man kann nur an der Fahrgestellnummer feststellen, wann die Maschine zusammengebaut worden ist. Das Datum der Erstzulassung kann deutlich später sein. Bei meiner waren 2 Jahre dazwischen! Die Schäden am 3. Gang traten bisher nur bei Maschinen auf, die vor 2010 zusammengebaut worden sind, weil zum damaligen Zeitpunkt anscheinend auch noch anderes Zahnradmaterial verwendet werden durfte. Erst danach wurden bestimmte Oberflächenhärten definiert, die nunmehr auch bei den Ersatzteilen Einzug gefunden haben. Eine Maschine zu kaufen, die vor 2010 gebaut wurde? Da würde ich mindestens mit einem Magneten im abgelassenen Öl auf Spurensuche gehen. Und wenn sich der 3. anders anhört als die anderen Übersetzungen, dann Finger davon, falls Du nicht noch 3000-4000 Euro herumliegen hast.
Gruß Hartmut
Stratoliner!........was sonst? Tuckern, Heizen und Kurvenhatz.....alles kein Problem
Mir konnte (wohl eher "wollte") nicht einmal Yamaha Deutschland anhand der Fahrgestellnummer sagen, wann meine XV1900, VP23 hergestellt wurde. Und von der Problematik mit dem 3. Gang wusste man natürlich auch üüüüberhaupt nichts...
Habe gefragt und er sagt, dass die Stelle mit dem Herstellungsjahr mit Nullen überschrieben wurde. Wundert mich dass die so etwas dürfen. Das bedeutet, dass die Mopeds der VP23 einfach durchnummeriert werden von 000.000 bis 1 Mio.....in allen Herstellungsjahren zusammengenommen? Wie auch immer, das sollte wohl reichen. Aber von wann deine ist bekommt man wahrscheinlich nur anhand einiger Prüfstempel auf der Inneseite von Plastikteilen heraus.
Gruß Hartmut
Stratoliner!........was sonst? Tuckern, Heizen und Kurvenhatz.....alles kein Problem
Passt nicht 100%ig zu den letzten Beiträgen, aber zum Thema US Version. Wird in den diversen ABE immer nur die VP23 aufgeführt oder auch die US-Version VP22? Die VP22 gibt es ja offiziell gar nicht in Europa.
Ich habe deshalb ja auch im Kfz-Schein nur die deutschen Daten eingetragen bekommen, obwohl die Amy-Version mehr Leistung hat. Weil weder Lampe noch der Auspuff ein E-Kennzeichen haben, hatte ich mir schon Sorgen gemacht, aber auf der Unterseite des Schalldämpfers ist eingeschlagen, dass dieser Auspuff zugelassen ist für die Verwendung an VP22... usw. Hat auch trotz Kontrolle von der Rennleitung nie zu Problemen geführt. Die ABE für z. B. die Stahlflex-Leitungen bezieht sich auf die Midnightstar 1900 Baujahr ...... Also da passt es sowieso. Bei anderen ABEs weiße ich die Bezugszuordnung leider nicht.
Gruß Hartmut
Stratoliner!........was sonst? Tuckern, Heizen und Kurvenhatz.....alles kein Problem
meine ist ins Land gekommen und wurde von einem DEKRA-Gutachter mit Papieren versehen. Diese Papiere entsprechen technisch denen der deutschen Version. Bei D2 steht XV1900 und sonst nichts Ich weiß, dass Rockie damals diese Situation hatte und deshalb seine Papiere anpassen ließ. Aber Rockie war schon immer unser Musterschüler. Auf meinem Bike und in den Papieren ist natürlich identisch die VP22.... eingetragen. Und wenn eine akkreditierte Stelle, wie hier die DEKRA, ein Import-Gutachten erstellt und nach seinen Papieren dann zugelassen wird, dann ist das für mich in Ordnung. Sollte es dadurch zu Problemen können, dann kann der Gutachter bzw. dessen Organisation gemäß BGB in Haftung genommen werden. Und weil ich eh keine Krawalltüte dranschrauben will, habe ich noch nie Probleme mit der Zuordnung von ABEs zu VP 22 ... 23 gehabt, aber das nur so am Rande. Ich suche mal im Forum nach dem damaligen Posting von Rockie, vielleicht ist es noch auffindbar.
Nachtrag: Er hatte es ändern lassen und dazu eine pn geschickt. Die Importmotorräder werden meist von immer denselben Mitarbeitern der akkreditierten Stellen geprüft. Er hat sich dann direkt an den Prüfer genannt und der hat es einfach nachgetragen. Versicherungstechnisch hatte er keine Änderungen weitergereicht. Im Forum hatte jemand darauf hingewiesen, dass höhere Leistungen und Geschwindigkeiten als in den Papieren angegeben, den Versicherungsschutz mindestens teilweise einschränken. Aber *lol* das trifft ja dann auch für die Leute hier zu, die Änderungen am Powercommander, den Ansauggummis, dem Luftfilteransaugkasten, an der Auspuffanlage usw. machen. Also ich fahre so weiter.
Gruß Hartmut
Stratoliner!........was sonst? Tuckern, Heizen und Kurvenhatz.....alles kein Problem
Ja, Hartmut, bei Einbau eines Powercommander oder ähnlichem erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Wird immer und überall betont.
Und eine Reifenfreigabe muss auch nicht immer reichen um auf der sicheren Seite zu sein, siehe Avon 200.
Aber wieder zurück zum Thema: US Version
Für mich klingt es nachvollziehbar, das die abweichenden Punkte, auch in den Papieren stehen müssen. Anderes Fahrzeug=andere Zulassung.